© KFZ-Sachverständigenbüro Lothar Reupsch, Inhaber: Lothar Reupsch
FAQs

Im Schadensfall

Warum benötige ich einen KFZ-Sachverständigen?

Sind Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden und haben dabei Beschädigungen am eigenen Kraftfahrzeug davongetragen, sollten Sie auf jeden Fall einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen zu Rate ziehen. Ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger ist neutral und nicht an Weisungen von Versicherungen gebunden. Beachten Sie, dass Sie der gegnerischen Versicherung die Schadenshöhe nachweisen müssen. Ein Angebot der Versicherung einen "eigenen" KFZ-Gutachter zu schicken, dürfen Sie getrost ablehnen.

Reicht bei der Versicherung ein Kostenvoranschlag der Werkstatt aus?

Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag alleine später keine beweissichernde Funktion. Es fehlt auch eine fundierte Aussage zur Wertminderung. Erst der KFZ-Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten "einfachen Schaden" handelt. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt und so können bei einem, auf den ersten Blick nicht erkannten sehr erheblichen Schaden, die Reparaturkosten minimal veranschlagt sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.

Wer trägt die Kosten für einen KFZ-Sachverständigen?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des KFZ-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtssprechung des BGH´s, die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

WICHTIG: Im Haftpflichtfall haben Sie freie Gutachterwahl!

Sie haben Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als sei das Unfallereignis nicht eingetreten. Ganz gleich, ob Sie Ihr Fahrzeug in einer Fachwerkstatt, in einer Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen oder ob Sie sich den Gegenwert einer Reparatur auszahlen lassen wollen. Gern arbeitet Ihr KFZ-Sachverständiger auch mit Ihrem Rechtsanwalt zusammen, um Ihre Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung gemeinsam zu formulieren.
„Wann macht es Sinn sich den Rat eines KFZ- Sachverständigen einzuholen?“ Diese häufig gestellten Fragen sollen Ihnen Entscheidungshilfe geben.
© KFZ-Sachverständigenbüro Lothar Reupsch, Inhaber: Lothar Reupsch
FAQs

Im Schadensfall

Warum benötige ich einen KFZ-Sachverständigen?

Sind Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden und haben dabei Beschädigungen am eigenen Kraftfahrzeug davongetragen, sollten Sie auf jeden Fall einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen zu Rate ziehen. Ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger ist neutral und nicht an Weisungen von Versicherungen gebunden. Beachten Sie, dass Sie der gegnerischen Versicherung die Schadenshöhe nachweisen müssen. Ein Angebot der Versicherung einen "eigenen" KFZ-Gutachter zu schicken, dürfen Sie getrost ablehnen.

Reicht bei der Versicherung ein Kostenvoranschlag der Werkstatt

aus?

Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag alleine später keine beweissichernde Funktion. Es fehlt auch eine fundierte Aussage zur Wertminderung. Erst der KFZ-Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten "einfachen Schaden" handelt. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt und so können bei einem, auf den ersten Blick nicht erkannten sehr erheblichen Schaden, die Reparaturkosten minimal veranschlagt sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.

Wer trägt die Kosten für einen KFZ-Sachverständigen?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des KFZ-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtssprechung des BGH´s, die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

WICHTIG: Im Haftpflichtfall haben Sie freie Gutachterwahl!

Sie haben Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als sei das Unfallereignis nicht eingetreten. Ganz gleich, ob Sie Ihr Fahrzeug in einer Fachwerkstatt, in einer Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen oder ob Sie sich den Gegenwert einer Reparatur auszahlen lassen wollen. Gern arbeitet Ihr KFZ- Sachverständiger auch mit Ihrem Rechtsanwalt zusammen, um Ihre Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung gemeinsam zu formulieren.
„Wann macht es Sinn sich den Rat eines KFZ- Sachverständigen einzuholen?“ Diese häufig gestellten Fragen sollen Ihnen Entscheidungshilfe geben.